Chirurgen berichten, dass die BU-Leistungsregulierung bei Handverletzungen häufig langwierig ist, weil Versicherer den Anteil operativer Tätigkeit am Gesamtberuf hinterfragen. Eine präzise Tätigkeitsbeschreibung im Versicherungsvertrag, die den hohen Anteil manueller Arbeit dokumentiert, ist daher entscheidend.

Hintergrund

Der wichtigste Tipp erfahrener Chirurgen: Bei Vertragsabschluss die konkrete berufliche Tätigkeit detailliert beschreiben lassen – inklusive prozentualer Aufteilung zwischen OP-Tätigkeit, Ambulanz, Dokumentation und Lehre. Je höher der dokumentierte OP-Anteil, desto einfacher der BU-Nachweis bei Handverletzung. Weitere Empfehlungen: Tarife mit Verzicht auf abstrakte Verweisung wählen, um zu verhindern, dass der Versicherer auf eine nicht-operative Arzttätigkeit verweist. Eine ergänzende Unfallversicherung mit erhöhter Gliedertaxe für Hände schafft zusätzliche Absicherung für Einmalleistungen.

Wann gilt das nicht?

Chirurgen in vorwiegend leitenden Positionen mit geringem OP-Anteil (z. B. Chefarzt mit überwiegend administrativer Tätigkeit) haben einen schwierigeren BU-Nachweis bei Handverletzung, da die operative Tätigkeit nur einen Teil des Berufsbildes ausmacht.

Ärzteversichert erstellt für Chirurgen individuelle Tätigkeitsbeschreibungen und wählt BU-Tarife mit optimalen Bedingungen für handchirurgische Risiken.

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