Eine BU-Versicherung schützt Chirurgen bei Handverletzung vor dem vollständigen Verlust ihres überdurchschnittlichen Einkommens, erfordert jedoch speziell auf operative Tätigkeiten zugeschnittene Tarife mit Feinmotorik-Klauseln. Ohne diese Klauseln drohen Leistungsstreitigkeiten.
Hintergrund
Vorteile: Die BU sichert bei Handverletzung das chirurgische Einkommen ab – bei Oberärzten und Chefärzten häufig 8.000–15.000 € netto monatlich. Tarife mit Verzicht auf abstrakte Verweisung verhindern, dass der Versicherer auf eine nicht-operative Arzttätigkeit verweist. Moderne Bedingungswerke mit Infektionsklausel decken auch den Fall ab, dass ein Chirurg nach Nadelstichverletzung mit HIV oder Hepatitis nicht mehr operieren darf. Nachteile: Chirurgen zahlen aufgrund ihres erhöhten Berufsrisikos 20–40 % höhere BU-Beiträge als konservativ tätige Ärzte. Die Leistungsprüfung bei Handverletzungen ist komplex und kann mehrere Monate dauern.
Wann gilt das nicht?
Chirurgen, die kurz vor der Rente stehen und ausreichend Vermögen aufgebaut haben, können den BU-Schutz möglicherweise reduzieren. Für junge Chirurgen in Weiterbildung ist die BU hingegen unverzichtbar.
Ärzteversichert vergleicht speziell für Chirurgen BU-Tarife mit Feinmotorik- und Infektionsklauseln und berechnet die optimale Absicherungshöhe.
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