Ab 2026 differenzieren BU-Versicherer stärker bei psychischen Vorerkrankungen: Einige verschärfen die Gesundheitsfragen und erweitern den Abfragezeitraum für Psychotherapien, während andere Anbieter abgeschlossene Kurzzeittherapien milder bewerten und schneller zu Normalkonditionen versichern. Die Entwicklung ist uneinheitlich.
Hintergrund
Psychische Erkrankungen sind mit über 30 % der häufigste BU-Auslöser in Deutschland. Ärzte sind aufgrund hoher Arbeitsbelastung, Schichtdienst und emotionaler Beanspruchung überdurchschnittlich betroffen. Die neuen Trends 2026: Mehrere Versicherer fragen nun explizit nach Coaching, Supervision und arbeitspsychologischer Beratung – bisher oft nicht abgefragt. Gleichzeitig bieten progressive Anbieter nach erfolgreich abgeschlossener Psychotherapie (mindestens zwei Jahre symptomfrei) wieder Normalkonditionen an, statt pauschale Ausschlüsse zu verhängen.
Wann gilt das nicht?
Bestandsverträge sind von den neuen Gesundheitsfragen nicht betroffen. Ärzte mit laufender BU-Versicherung müssen keine nachträglichen Angaben zu Psychotherapien machen. Nachversicherungsgarantien in bestehenden Verträgen bleiben ebenfalls unverändert.
Ärzteversichert kennt die aktuellen Bewertungsrichtlinien aller relevanten BU-Versicherer für psychische Vorerkrankungen und findet die besten Konditionen für Ärzte.
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