Erfahrene Ärzte empfehlen, die BU-Versicherung idealerweise bereits während des Studiums oder der Weiterbildung abzuschließen – also bevor eine psychische Diagnose gestellt wird. Bei bereits bestehender Psychotherapie-Erfahrung sind anonyme Risikovoranfragen bei mehreren Versicherern unverzichtbar.
Hintergrund
Die Erfahrungen zeigen: Eine abgeschlossene Kurzzeittherapie (bis 25 Sitzungen) wird von einigen Versicherern nach einer Karenzzeit von zwei bis fünf Jahren ohne Ausschluss akzeptiert. Langzeittherapien oder stationäre psychiatrische Behandlungen führen dagegen fast immer zu Ausschlüssen oder Ablehnungen. Wichtiger Tipp: Ärztliche Supervision und Balintgruppen gelten in der Regel nicht als Psychotherapie und müssen meist nicht angegeben werden. Coaching und Stressbewältigungskurse sind ebenfalls in der Regel nicht abfragerelevant – die genaue Formulierung der Gesundheitsfragen ist jedoch entscheidend.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit akuter psychischer Erkrankung oder laufender Psychotherapie finden derzeit bei keinem Versicherer eine BU zu Normalkonditionen. Hier können Grundfähigkeitsversicherungen oder Dread-Disease-Policen als Alternativabsicherung dienen.
Ärzteversichert berät Ärzte vertraulich zur BU-Antragstellung bei psychischen Vorerkrankungen und führt diskrete Voranfragen durch.
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