Ab 2026 differenzieren mehrere BU-Versicherer ihre Risikobewertung bei Rückenerkrankungen von Ärzten: Einmalige Rückenschmerzepisoden ohne bildgebend gesicherten Befund werden milder bewertet, während chronische Bandscheibenvorfälle weiterhin zu Ausschlüssen oder Zuschlägen führen. Die individuelle Befunddokumentation gewinnt an Bedeutung.

Hintergrund

Rückenerkrankungen sind nach psychischen Erkrankungen der zweithäufigste BU-Grund. Für Ärzte mit stehender Tätigkeit (Chirurgen, Zahnärzte) oder ergonomisch belastenden Arbeitsbedingungen ist das Risiko besonders hoch. Neu 2026: Einige Versicherer unterscheiden nun klar zwischen funktionellen Rückenschmerzen (ohne strukturellen Befund) und strukturellen Wirbelsäulenschäden (Bandscheibenvorfall, Spinalkanalstenose). Funktionelle Beschwerden, die mit Physiotherapie behandelt und geheilt wurden, werden von progressiven Anbietern ohne Zuschlag akzeptiert.

Wann gilt das nicht?

Bestandsverträge behalten ihre bisherigen Bedingungen bei. Ärzte mit bestehender BU ohne Rückenausschluss müssen keine nachträglichen Angaben zu neuen Rückenbeschwerden machen.

Ärzteversichert kennt die aktuellen Bewertungsrichtlinien aller BU-Versicherer für Rückenerkrankungen und sichert Ärzten die besten Konditionen.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →