Ärzte mit Rückenvorerkrankungen empfehlen, vor der BU-Antragstellung eine lückenlose Befunddokumentation vom behandelnden Orthopäden einzuholen und nach einem beschwerdefreien Intervall von mindestens sechs Monaten anonyme Risikovoranfragen bei mehreren Versicherern zu stellen.

Hintergrund

Die Erfahrung zeigt: Eine einmalige Rückenschmerzepisode ohne AU-Tage wird von vielen Versicherern problemlos akzeptiert. Sobald Physiotherapie verordnet oder Schmerzmittel dauerhaft eingenommen wurden, steigt das Risiko für Zuschläge oder Ausschlüsse. Bewährte Strategien: Den Orthopäden bitten, den Befundbericht präzise zu formulieren – „muskuläre Verspannung, einmalig, vollständig geheilt" wird besser bewertet als „chronisches LWS-Syndrom". Nach einem Bandscheibenvorfall empfehlen Ärzte, mindestens ein bis zwei Jahre beschwerdefrei abzuwarten, bevor ein BU-Antrag gestellt wird.

Wann gilt das nicht?

Bei chronischen Wirbelsäulenerkrankungen mit regelmäßiger Schmerzmedikation oder operativer Versorgung ist ein BU-Abschluss zu Normalkonditionen in der Regel nicht möglich. Hier sollten alternative Absicherungen geprüft werden.

Ärzteversichert begleitet Ärzte mit Rückenvorerkrankungen durch den Antragsprozess und nutzt parallele Voranfragen zur Sicherung optimaler Konditionen.

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