Die BU-Versicherung bietet Ärzten bei Rückenerkrankungen wie Bandscheibenvorfall, Spinalkanalstenose oder chronischem Schmerzsyndrom existenziellen Einkommensschutz. Bei bestehenden Rückenvorerkrankungen drohen jedoch Leistungsausschlüsse oder Beitragszuschläge von 25–75 %.
Hintergrund
Vorteile: Rückenerkrankungen sind der zweithäufigste BU-Grund bei Ärzten. Die BU sichert das Einkommen, wenn stehende, sitzende oder beugende Tätigkeiten nicht mehr möglich sind. Für Chirurgen, Zahnärzte und Orthopäden mit körperlich belastender Arbeit ist der Schutz essenziell. Tarife mit Verzicht auf abstrakte Verweisung verhindern, dass der Versicherer auf eine Schreibtischtätigkeit verweist. Nachteile: Bereits behandelte Rückenbeschwerden führen bei vielen Versicherern zu einem Wirbelsäulen-Ausschluss – gerade der häufigste BU-Grund wäre dann nicht abgedeckt. Die Leistungsprüfung bei funktionellen Rückenschmerzen (ohne klaren bildgebenden Befund) ist häufig strittig.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in vorwiegend sitzender Tätigkeit mit ergonomischem Arbeitsplatz haben ein geringeres Risiko. Dennoch bleibt die BU empfehlenswert, da Rückenerkrankungen auch bei sitzender Arbeit auftreten.
Ärzteversichert findet BU-Tarife ohne pauschale Rückenausschlüsse und begleitet Ärzte bei der Leistungsantragstellung im Ernstfall.
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