Erfahrene Ärzte empfehlen, bei der BU-Auswahl drei Klauseln als unverzichtbar zu betrachten: Verzicht auf abstrakte Verweisung, Infektionsklausel und eine großzügige Nachversicherungsgarantie. Diese drei Bausteine entscheiden im Leistungsfall über Tausende Euro monatlich.

Hintergrund

Praxistipps zur Klauselprüfung: Der Verzicht auf abstrakte Verweisung muss bedingungslos gelten – manche Tarife schränken ihn bei bestimmten Erkrankungen ein. Die Infektionsklausel sollte nicht auf bestimmte Erreger beschränkt sein, sondern alle meldepflichtigen Infektionskrankheiten nach IfSG umfassen. Die Nachversicherungsgarantie sollte möglichst viele Anlässe anerkennen (Heirat, Geburt, Gehaltserhöhung, Niederlassung, Facharztanerkennung) und Erhöhungen von mindestens 50 % der Ausgangsrente ermöglichen. Zusätzlich raten Ärzte zu einer Leistungsdynamik im BU-Fall von mindestens 2 %, um die Kaufkraft der BU-Rente zu erhalten.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte in rein administrativen Tätigkeiten (z. B. MDK, Gutachter) ist die Infektionsklausel weniger relevant. Die anderen Klauseln bleiben jedoch auch hier empfehlenswert.

Ärzteversichert analysiert das Klauselwerk verschiedener BU-Versicherer und empfiehlt Ärzten die optimale Kombination für ihre Fachrichtung.

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