Spezielle BU-Klauseln für Ärzte wie Infektionsklausel, Dienstunfähigkeitsklausel und Verzicht auf abstrakte Verweisung verbessern den Versicherungsschutz erheblich, können aber den monatlichen Beitrag um 10–25 % erhöhen. Die Investition lohnt sich im Leistungsfall nahezu immer.

Hintergrund

Vorteile: Ärztespezifische Klauseln schließen Lücken, die in Standardtarifen bestehen. Der Verzicht auf abstrakte Verweisung verhindert, dass ein Chirurg auf Gutachtertätigkeit verwiesen wird. Die Infektionsklausel schützt bei Tätigkeitsverboten. Die DU-Klausel koppelt den BU-Schutz an die Feststellung des Dienstherrn. Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht Anpassungen ohne Gesundheitsprüfung. Nachteile: Jede zusätzliche Klausel erhöht den Beitrag. Die Qualität der Klauseln variiert erheblich zwischen Versicherern – oberflächlich ähnliche Formulierungen können im Leistungsfall unterschiedlich ausgelegt werden. Eine fachkundige Prüfung des Bedingungswerks ist unerlässlich.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit sehr begrenztem Budget können zunächst einen Basistarif ohne Sonderklauseln wählen und später über Nachversicherung erweitern. Ein BU-Schutz ohne Sonderklauseln ist besser als gar kein Schutz.

Ärzteversichert prüft BU-Bedingungswerke im Detail und empfiehlt das optimale Klauselpaket für jede Fachrichtung und Karrierestufe.

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