Ab 2026 verkürzen einige BU-Versicherer die Leistungsprüfung durch digitale Antragsverfahren und elektronische Arztbefundabfragen auf unter drei Monate – bisher betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit sechs bis zwölf Monate. Für Ärzte im Leistungsfall bedeutet das eine deutlich schnellere finanzielle Absicherung.

Hintergrund

Die BU-Leistungsprüfung umfasst die Prüfung der Berufsunfähigkeit, die Überprüfung der Gesundheitsangaben bei Antragstellung und die Feststellung des Leistungsumfangs. Bisher war dieser Prozess papierbasiert und zeitaufwendig. Neue digitale Plattformen ermöglichen die direkte Übermittlung von Arztberichten, Befunden und Gutachten. Einige Versicherer bieten zudem vorläufige Leistungszahlungen ab dem dritten Monat an, wenn die Berufsunfähigkeit ärztlich attestiert, aber noch nicht endgültig geprüft ist. Für Ärzte ist dies besonders relevant, da bei Berufsunfähigkeit oft sofort hohe Fixkosten (Praxis, Kreditraten) weiterlaufen.

Wann gilt das nicht?

Bei komplexen Leistungsfällen mit strittiger BU-Diagnose (z. B. psychische Erkrankungen ohne objektivierbaren Befund) bleibt die Prüfung zeitintensiv. Auch bei Verdacht auf vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung verlängert sich das Verfahren.

Ärzteversichert begleitet Ärzte durch den gesamten BU-Leistungsfall und sorgt für eine schnelle, vollständige Antragsstellung.

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