Ärzte im BU-Leistungsfall empfehlen, sofort einen auf Berufsunfähigkeit spezialisierten Versicherungsberater einzuschalten und die konkrete Tätigkeitsbeschreibung für den Versicherer präzise und umfassend zu dokumentieren. Die Qualität dieser Beschreibung entscheidet maßgeblich über die Leistungsanerkennung.
Hintergrund
Die häufigsten Fehler im Leistungsfall: Unvollständige Tätigkeitsbeschreibung, fehlende ärztliche Befundberichte und verspätete Meldung. Erfahrene Ärzte empfehlen folgendes Vorgehen: Die Berufsunfähigkeit sofort dem Versicherer melden, alle behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden (jedoch nur gegenüber dem Versicherer, nicht pauschal) und die konkrete berufliche Tätigkeit mit prozentualer Aufteilung der einzelnen Aufgaben beschreiben. Je genauer die Einschränkungen den konkreten Berufsalltag betreffen, desto höher die Erfolgsaussichten. Tipp: Ein ärztliches Attest mit konkretem Bezug auf die Tätigkeitsanforderungen ist wertvoller als eine allgemeine Diagnosebestätigung.
Wann gilt das nicht?
Bei eindeutigen Leistungsfällen (z. B. Amputation, vollständige Erblindung) ist der Nachweis unkompliziert. Hier genügt in der Regel die ärztliche Befunddokumentation ohne detaillierte Tätigkeitsbeschreibung.
Ärzteversichert unterstützt Ärzte im BU-Leistungsfall mit professioneller Dokumentation und Kommunikation gegenüber dem Versicherer.
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