Im BU-Leistungsfall erhalten Ärzte eine monatliche Rente, die typischerweise 60–80 % des Nettoeinkommens absichert und die wirtschaftliche Existenz bei Berufsunfähigkeit schützt. Die Leistungsprüfung kann jedoch langwierig sein und erfordert eine umfassende medizinische Dokumentation.
Hintergrund
Vorteile: Die BU-Rente wird rückwirkend ab dem sechsten Monat der Berufsunfähigkeit gezahlt (bei den meisten Tarifen). Die Leistung erfolgt bis zum vereinbarten Endalter (üblicherweise 67 Jahre). Im Leistungsfall entfällt die Beitragspflicht, der Vertrag läuft beitragsfrei weiter. Die BU-Rente ist teilweise steuerfrei (Ertragsanteilbesteuerung). Nachteile: Die Leistungsprüfung dauert durchschnittlich vier bis sechs Monate, in strittigen Fällen bis zu zwölf Monate. Versicherer können Gutachter beauftragen und den Grad der Berufsunfähigkeit bestreiten. Rund 25 % der BU-Anträge werden zunächst abgelehnt, viele davon zu Unrecht.
Wann gilt das nicht?
Bei Berufsunfähigkeit unter 50 % der beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt keine BU-Leistung. Einige Tarife bieten jedoch Teilleistungen ab 25 % BU-Grad.
Ärzteversichert begleitet Ärzte von der Leistungsantragstellung bis zur Anerkennung und setzt bei unberechtigter Ablehnung professionelle Nachprüfung durch.
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