Im BU-Leistungsfall erhalten Ärzte eine monatliche Rente, die typischerweise 60–80 % des Nettoeinkommens absichert und die wirtschaftliche Existenz bei Berufsunfähigkeit schützt. Die Leistungsprüfung kann jedoch langwierig sein und erfordert eine umfassende medizinische Dokumentation.

Hintergrund

Vorteile: Die BU-Rente wird rückwirkend ab dem sechsten Monat der Berufsunfähigkeit gezahlt (bei den meisten Tarifen). Die Leistung erfolgt bis zum vereinbarten Endalter (üblicherweise 67 Jahre). Im Leistungsfall entfällt die Beitragspflicht – der Vertrag läuft beitragsfrei weiter. Die BU-Rente ist teilweise steuerfrei (Ertragsanteilbesteuerung). Nachteile: Die Leistungsprüfung dauert durchschnittlich vier bis sechs Monate, in strittigen Fällen bis zu zwölf Monate. Versicherer können Gutachter beauftragen und den Grad der Berufsunfähigkeit bestreiten. Rund 25 % der BU-Anträge werden zunächst abgelehnt – viele davon zu Unrecht.

Wann gilt das nicht?

Bei Berufsunfähigkeit unter 50 % der beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt keine BU-Leistung. Einige Tarife bieten jedoch Teilleistungen ab 25 % BU-Grad.

Ärzteversichert begleitet Ärzte von der Leistungsantragstellung bis zur Anerkennung und setzt bei unberechtigter Ablehnung professionelle Nachprüfung durch.

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