Ab 2026 erweitern mehrere BU-Versicherer die Nachversicherungsgarantie für Ärzte um neue Anlässe: MVZ-Beteiligung, Praxiserweiterung und Gehaltssprünge durch Karriereschritte werden als Erhöhungsgründe ohne erneute Gesundheitsprüfung anerkannt. Die maximale Erhöhungssumme steigt bei einigen Anbietern auf bis zu 75 % der Ausgangsrente.

Hintergrund

Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht es Ärzten, ihre BU-Rente bei definierten Lebensereignissen ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Klassische Anlässe sind Heirat, Geburt, Gehaltserhöhung und Niederlassung. Neu 2026: Einige Versicherer erkennen nun auch den Erwerb von MVZ-Anteilen, die Aufnahme von Praxispartnern und die Facharztanerkennung als Nachversicherungsanlässe an. Die Fristen bleiben in der Regel bei sechs Monaten nach dem auslösenden Ereignis. Die Erhöhung pro Anlass liegt typischerweise bei 250–500 € monatlicher Zusatzrente.

Wann gilt das nicht?

Nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit oder ab einem bestimmten Alter (meist 45–50 Jahre) erlischt die Nachversicherungsgarantie. Auch bei Erreichen der tariflichen Höchstrente sind keine weiteren Erhöhungen möglich.

Ärzteversichert erinnert Ärzte rechtzeitig an Nachversicherungsfristen und begleitet die Erhöhung der BU-Rente bei Karriereschritten.

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