Ärzte berichten, dass die BU-Risikoklasseneinstufung den Beitrag stärker beeinflusst als Alter oder Gesundheitszustand – ein gezielter Versicherervergleich kann bei identischer Leistung bis zu 40 % Beitragsunterschied ausmachen. Die Einstufung variiert erheblich zwischen den Anbietern.
Hintergrund
Erfahrungswerte: Ein Allgemeinmediziner wird bei Versicherer A in Risikogruppe 1 (beste Gruppe) eingestuft, bei Versicherer B dagegen in Gruppe 2. Der Beitragsunterschied bei 3.000 € monatlicher BU-Rente kann 50–100 € pro Monat betragen. Praxistipp: Die Tätigkeitsbeschreibung im Antrag beeinflusst die Einstufung maßgeblich. Ärzte sollten ihre Tätigkeit so präzise wie möglich beschreiben und den Anteil administrativer und beratender Tätigkeiten hervorheben, sofern zutreffend. Vorsicht: Falsche Angaben können im Leistungsfall zur Anfechtung führen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, deren Tätigkeit eindeutig in Risikogruppe 1 fällt (z. B. Psychiater, Dermatologen), finden bei den meisten Versicherern ähnliche Konditionen. Hier ist der Vergleich der Klauseln wichtiger als der Risikoklassenvergleich.
Ärzteversichert kennt die Risikoklasseneinstufungen aller relevanten BU-Versicherer und findet für jede Fachrichtung die günstigste Einstufung.
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