Die BU-Versicherung schützt gezielt die konkret ausgeübte ärztliche Tätigkeit und nicht nur die allgemeine Erwerbsfähigkeit – ein wesentlicher Vorteil gegenüber der Erwerbsminderungsrente. Dieser spezifische Schutz kann jedoch im Leistungsfall zu komplexen Nachweisfragen führen.
Hintergrund
Vorteile: Bei Tarifen mit Verzicht auf abstrakte Verweisung wird ausschließlich geprüft, ob der Arzt seinen konkreten Beruf noch zu mindestens 50 % ausüben kann. Ein Chirurg muss also nicht nachweisen, dass er gar nicht mehr arbeiten kann – es genügt, wenn er nicht mehr operieren kann. Dies bietet einen deutlich besseren Schutz als die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Nachteile: Die Abgrenzung der „konkreten Tätigkeit" ist nicht immer eindeutig. Versicherer können argumentieren, dass administrative Anteile der Arbeit (Dokumentation, Praxismanagement) weiterhin möglich sind und den BU-Grad unter 50 % drücken. Die Tätigkeitsbeschreibung im Vertrag ist daher entscheidend.
Wann gilt das nicht?
Bei Tarifen ohne Verzicht auf abstrakte Verweisung kann der Versicherer den Arzt auf eine andere zumutbare Tätigkeit verweisen. Solche Tarife bieten deutlich schlechteren Schutz.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten ausschließlich BU-Tarife mit Verzicht auf abstrakte Verweisung und erstellt präzise Tätigkeitsbeschreibungen für optimalen Leistungsschutz.
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