Zahnärzte empfehlen, bei der BU-Versicherung unbedingt auf Feinmotorik-Klauseln und eine hohe Absicherung der Handfunktion zu achten, da Standardtarife ohne diese Bausteine im zahnärztlichen Leistungsfall oft unzureichend schützen. Die Tätigkeitsbeschreibung sollte den hohen Anteil manueller Präzisionsarbeit detailliert dokumentieren.
Hintergrund
Erfahrungswerte von Zahnärzten: Die Tätigkeitsbeschreibung sollte Behandlungen wie Wurzelkanalbehandlungen, Implantationen, Präparationen und minimalinvasive Eingriffe explizit benennen. Zahnärzte berichten, dass Versicherer den BU-Grad bei Handverletzungen häufig zu niedrig ansetzen, wenn die Beschreibung zu allgemein ist (z. B. nur „zahnärztliche Behandlung"). Bewährte Aufteilung: 60–70 % manuelle Behandlung, 15 % Diagnostik, 10 % Beratung, 5 % Verwaltung. Tipp: Eine ergänzende private Unfallversicherung mit erhöhter Gliedertaxe für Hände bietet zusätzliche Absicherung.
Wann gilt das nicht?
Kieferorthopäden mit vorwiegend planerischer Tätigkeit (digitale Aligner-Therapie) haben ein geringeres Feinmotorik-Risiko und kommen möglicherweise ohne spezielle Klauseln aus.
Ärzteversichert erstellt für Zahnärzte maßgeschneiderte Tätigkeitsbeschreibungen und vergleicht BU-Tarife mit zahnärztespezifischen Leistungsbausteinen.
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