Spezielle BU-Tarife für Zahnärzte bieten maßgeschneiderten Schutz mit Feinmotorik-Klauseln und erweiterten Infektionsklauseln, kosten jedoch 10–20 % mehr als allgemeine Ärztetarife. Für behandelnde Zahnärzte überwiegen die Vorteile deutlich.
Hintergrund
Vorteile: Zahnärzte-BU-Tarife definieren die Berufsunfähigkeit spezifisch für die zahnärztliche Tätigkeit: Einschränkungen bei Präzisionsarbeiten wie Wurzelkanalbehandlungen, Implantationen oder prothetischen Arbeiten werden als BU-auslösend anerkannt. Die Infektionsklausel schützt bei Nadelstichverletzungen und MRSA-Besiedlung. Der Verzicht auf abstrakte Verweisung verhindert, dass ein Zahnarzt auf eine nicht-zahnärztliche Tätigkeit verwiesen wird. Nachteile: Die Beiträge sind höher als bei allgemeinen Ärzte-BU-Tarifen. Die Feinmotorik-Bewertung im Leistungsfall erfordert spezialisierte Gutachter, was den Prozess verlängern kann. Nicht alle Versicherer bieten echte Zahnärzte-Tarife an, die Auswahl ist begrenzt.
Wann gilt das nicht?
Zahnärzte in rein wissenschaftlicher oder verwaltender Funktion benötigen keinen speziellen Zahnärzte-Tarif. Ein allgemeiner Ärztetarif reicht in diesen Fällen aus.
Ärzteversichert vergleicht alle verfügbaren Zahnärzte-BU-Tarife und berät zur optimalen Absicherung für die zahnärztliche Praxis.
Standardmäßige BU-Versicherungen sind für viele Berufsgruppen konzipiert und berücksichtigen die besonderen Anforderungen des Arztberufs oft unzureichend. Arztspezifische Policen bieten bessere Bedingungen.
Hintergrund
Was arztspezifische BU-Policen von Standardtarifen unterscheidet:
- Echte Arztklausel: Nur der tatsächlich ausgeübte ärztliche Beruf ist Referenzpunkt, keine abstrakte Verweisung auf verwandte Tätigkeiten.
- Infektionsschutzklausel: Zahlt bei behördlichem Tätigkeitsverbot aufgrund einer Infektionskrankheit, ohne weitere Nachweise einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit.
- Fachgebietsspezifische Einstufung: Operativ und nicht-operativ tätige Ärzte werden korrekt nach ihrem tatsächlichen Risikoprofil eingestuft.
- Nachversicherungsoptionen: Arztspezifische Tarife ermöglichen Erhöhungen bei Facharztabschluss, Praxisgründung oder Habilitation ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Führende Anbieter mit arztspezifischen Tarifen: Swiss Life Maximo, LV 1871 Golden BU und Hannoversche BU mit Arztklausel gelten als Marktführer.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Infektionsklausel als Pflichtkriterium: Verlangen Sie bei jedem Angebot die explizite Infektionsschutzklausel. Ohne sie ist der Schutz für Ärzte lückenhaft.
- Vertragsvergleich durch Spezialisten: Ärzteversichert kennt alle arztspezifischen Tarife und vergleicht Konditionen, Bedingungswerke und Beiträge für Ihre Fachrichtung.
- Kombination mit Krankentagegeld prüfen: Viele Ärzte kombinieren BU mit einem Krankentagegeld, das bereits ab dem ersten Krankheitstag zahlt.
- Auf Marktführer setzen: Bei arztspezifischen Tarifen lohnt es sich, auf etablierte Anbieter zu setzen, die nachweislich im Leistungsfall zahlen.
Quellen
- Morgen & Morgen: Arztspezifische BU-Tarife
- Stiftung Warentest: Berufsunfähigkeit
- Bundesärztekammer: Einkommenssicherung
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