Spezielle BU-Tarife für Zahnärzte bieten maßgeschneiderten Schutz mit Feinmotorik-Klauseln und erweiterten Infektionsklauseln, kosten jedoch 10–20 % mehr als allgemeine Ärztetarife. Für behandelnde Zahnärzte überwiegen die Vorteile deutlich.

Hintergrund

Vorteile: Zahnärzte-BU-Tarife definieren die Berufsunfähigkeit spezifisch für die zahnärztliche Tätigkeit: Einschränkungen bei Präzisionsarbeiten wie Wurzelkanalbehandlungen, Implantationen oder prothetischen Arbeiten werden als BU-auslösend anerkannt. Die Infektionsklausel schützt bei Nadelstichverletzungen und MRSA-Besiedlung. Der Verzicht auf abstrakte Verweisung verhindert, dass ein Zahnarzt auf eine nicht-zahnärztliche Tätigkeit verwiesen wird. Nachteile: Die Beiträge sind höher als bei allgemeinen Ärzte-BU-Tarifen. Die Feinmotorik-Bewertung im Leistungsfall erfordert spezialisierte Gutachter, was den Prozess verlängern kann. Nicht alle Versicherer bieten echte Zahnärzte-Tarife an, die Auswahl ist begrenzt.

Wann gilt das nicht?

Zahnärzte in rein wissenschaftlicher oder verwaltender Funktion benötigen keinen speziellen Zahnärzte-Tarif. Ein allgemeiner Ärztetarif reicht in diesen Fällen aus.

Ärzteversichert vergleicht alle verfügbaren Zahnärzte-BU-Tarife und berät zur optimalen Absicherung für die zahnärztliche Praxis.

Standardmäßige BU-Versicherungen sind für viele Berufsgruppen konzipiert und berücksichtigen die besonderen Anforderungen des Arztberufs oft unzureichend. Arztspezifische Policen bieten bessere Bedingungen.

Hintergrund

Was arztspezifische BU-Policen von Standardtarifen unterscheidet:

  • Echte Arztklausel: Nur der tatsächlich ausgeübte ärztliche Beruf ist Referenzpunkt, keine abstrakte Verweisung auf verwandte Tätigkeiten.
  • Infektionsschutzklausel: Zahlt bei behördlichem Tätigkeitsverbot aufgrund einer Infektionskrankheit, ohne weitere Nachweise einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit.
  • Fachgebietsspezifische Einstufung: Operativ und nicht-operativ tätige Ärzte werden korrekt nach ihrem tatsächlichen Risikoprofil eingestuft.
  • Nachversicherungsoptionen: Arztspezifische Tarife ermöglichen Erhöhungen bei Facharztabschluss, Praxisgründung oder Habilitation ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Führende Anbieter mit arztspezifischen Tarifen: Swiss Life Maximo, LV 1871 Golden BU und Hannoversche BU mit Arztklausel gelten als Marktführer.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Infektionsklausel als Pflichtkriterium: Verlangen Sie bei jedem Angebot die explizite Infektionsschutzklausel. Ohne sie ist der Schutz für Ärzte lückenhaft.
  2. Vertragsvergleich durch Spezialisten: Ärzteversichert kennt alle arztspezifischen Tarife und vergleicht Konditionen, Bedingungswerke und Beiträge für Ihre Fachrichtung.
  3. Kombination mit Krankentagegeld prüfen: Viele Ärzte kombinieren BU mit einem Krankentagegeld, das bereits ab dem ersten Krankheitstag zahlt.
  4. Auf Marktführer setzen: Bei arztspezifischen Tarifen lohnt es sich, auf etablierte Anbieter zu setzen, die nachweislich im Leistungsfall zahlen.

Quellen

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