Spezielle BU-Tarife für Zahnärzte bieten maßgeschneiderten Schutz mit Feinmotorik-Klauseln und erweiterten Infektionsklauseln, kosten jedoch 10–20 % mehr als allgemeine Ärztetarife. Für behandelnde Zahnärzte überwiegen die Vorteile deutlich.
Hintergrund
Vorteile: Zahnärzte-BU-Tarife definieren die Berufsunfähigkeit spezifisch für die zahnärztliche Tätigkeit: Einschränkungen bei Präzisionsarbeiten wie Wurzelkanalbehandlungen, Implantationen oder prothetischen Arbeiten werden als BU-auslösend anerkannt. Die Infektionsklausel schützt bei Nadelstichverletzungen und MRSA-Besiedlung. Der Verzicht auf abstrakte Verweisung verhindert, dass ein Zahnarzt auf eine nicht-zahnärztliche Tätigkeit verwiesen wird. Nachteile: Die Beiträge sind höher als bei allgemeinen Ärzte-BU-Tarifen. Die Feinmotorik-Bewertung im Leistungsfall erfordert spezialisierte Gutachter, was den Prozess verlängern kann. Nicht alle Versicherer bieten echte Zahnärzte-Tarife an – die Auswahl ist begrenzt.
Wann gilt das nicht?
Zahnärzte in rein wissenschaftlicher oder verwaltender Funktion benötigen keinen speziellen Zahnärzte-Tarif. Ein allgemeiner Ärztetarif reicht in diesen Fällen aus.
Ärzteversichert vergleicht alle verfügbaren Zahnärzte-BU-Tarife und berät zur optimalen Absicherung für die zahnärztliche Praxis.
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