Ab 2026 erhöhen mehrere BU-Versicherer die maximal versicherbare Rente für Ärzte auf 6.000–8.000 € monatlich, um dem gestiegenen Einkommensniveau niedergelassener und leitender Ärzte gerecht zu werden. Zudem vereinfachen einige Anbieter die Einkommensnachweise für die Berechnung der BU-Summe.

Hintergrund

Die BU-Versicherungssumme richtet sich nach dem tatsächlichen Nettoeinkommen. Als Faustregel gilt: Die BU-Rente sollte 70–80 % des Nettoeinkommens betragen. Bei einem niedergelassenen Arzt mit 12.000 € netto monatlich wären das 8.400–9.600 € – bisher bei vielen Versicherern nicht in einem einzelnen Vertrag abbildbar. Die neuen Höchstgrenzen schließen diese Lücke. Für die Berechnung werden Steuerbescheide und BWA (bei Selbstständigen) oder Gehaltsabrechnungen (bei Angestellten) herangezogen. Einige Versicherer akzeptieren 2026 erstmals auch Einkommensprognosen für Ärzte in der Existenzgründungsphase.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in der Weiterbildung mit geringerem Einkommen benötigen keine Höchstabsicherung. Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht spätere Erhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Ärzteversichert berechnet die optimale BU-Versicherungssumme anhand der individuellen Einkommenssituation und Versorgungslückenanalyse.

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