Ab 2026 erweitern mehrere Versicherer ihre Grundfähigkeitspolicen um ärztespezifische Fähigkeiten wie Feinmotorik und kognitive Leistungsfähigkeit, wodurch die Grundfähigkeitsversicherung als Alternative zur BU an Attraktivität gewinnt. Die BU bleibt dennoch der Goldstandard für Ärzte.
Hintergrund
Die Grundfähigkeitsversicherung leistet bei Verlust definierter Grundfähigkeiten (Sehen, Hören, Gehen, Greifen, kognitive Fähigkeiten) – unabhängig von der konkreten Berufstätigkeit. Neu 2026: Einige Tarife definieren „feinmotorische Präzisionsarbeit" als eigenständige Grundfähigkeit, was für Chirurgen und Zahnärzte relevant ist. Die Beiträge liegen 30–50 % unter BU-Tarifen. Der entscheidende Nachteil bleibt: Die Grundfähigkeitsversicherung leistet nicht bei Erkrankungen, die zwar zur Berufsunfähigkeit führen, aber keine definierte Grundfähigkeit betreffen – etwa Burnout oder chronische Schmerzsyndrome.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die eine BU zu Normalkonditionen erhalten können, sollten die BU bevorzugen. Die Grundfähigkeitsversicherung ist primär eine Alternative bei BU-Ablehnung oder als Ergänzung zur bestehenden BU.
Ärzteversichert prüft, ob eine BU oder eine Kombination aus BU und Grundfähigkeitsversicherung die optimale Absicherung bietet.
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