Ab 2026 wird die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen schrittweise umgesetzt, sodass Hausärzte mehr Leistungen außerhalb der Regelleistungsvolumina (RLV) abrechnen können. Für Fachärzte bleibt die Budgetierung durch die KV weitgehend bestehen, mit punktuellen Lockerungen in unterversorgten Regionen.
Hintergrund
Die KV-Budgetierung begrenzt das Honorar, das niedergelassene Ärzte für gesetzlich versicherte Patienten erhalten. Leistungen oberhalb des individuellen Budgets werden nur mit einem Bruchteil des regulären Satzes vergütet. Die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen soll die Versorgung in ländlichen Regionen verbessern. Konkret bedeutet das: Hausärztliche Grundleistungen, Chroniker-Pauschalen und Versorgung in unterversorgten Gebieten werden extrabudgetär vergütet. Für Fachärzte gelten weiterhin Regelleistungsvolumina, wobei bestimmte Leistungen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen) bereits extrabudgetär abgerechnet werden.
Wann gilt das nicht?
Rein privatärztlich tätige Ärzte und Ärzte in Kliniken sind von der KV-Budgetierung nicht betroffen. Auch Ärzte in MVZ mit hohem Privatpatienten-Anteil spüren die Budgetierung weniger.
Ärzteversichert berät niedergelassene Ärzte zur optimalen Abrechnungsstrategie und zeigt Wege, die Auswirkungen der Budgetierung auf das Praxiseinkommen zu minimieren.
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