Die KV-Budgetierung sorgt für Beitragsstabilität im GKV-System, begrenzt aber das Honorar niedergelassener Ärzte und erzeugt Fehlanreize bei der Patientenversorgung. Für Ärzte bedeutet die Budgetierung eine permanente wirtschaftliche Unsicherheit bei der Praxisplanung.
Hintergrund
Vorteile (Systemsicht): Kostenkontrolle im Gesundheitswesen. Verhinderung von Überversorgung. Planbare Ausgaben für die Krankenkassen. Nachteile (Ärztesicht): Leistungen oberhalb des Budgets werden mit bis zu 50 % Abschlag vergütet – faktisch eine Honorarkürzung. Ärzte in Praxen mit hohem Patientenaufkommen arbeiten im letzten Quartal teilweise „umsonst". Investitionen in neue Behandlungsmethoden werden durch die Budgetobergrenze gebremst. Die Budgetierung benachteiligt Praxen in sozial schwachen Regionen mit hohem Behandlungsbedarf.
Wann gilt das nicht?
Privatpatienten und Selbstzahler sind von der Budgetierung ausgenommen. Auch bestimmte Leistungen (Vorsorge, Impfungen, DMP, Neupatienten) werden extrabudgetär vergütet.
Ärzteversichert berät niedergelassene Ärzte zur wirtschaftlichen Optimierung unter Budgetierungsbedingungen und zeigt extrabudgetäre Einnahmemöglichkeiten auf.
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