Ab 2026 erweitern spezialisierte Finanzdienstleister ihr Bürgschaftsangebot für Ärzte: Flexiblere Mietkautionsbürgschaften für Praxisräume, verbesserte KfW-Bürgschaften für Praxisgründungen und neue digitale Bürgschaftsplattformen vereinfachen den Zugang zu Sicherheiten bei Kreditvergabe und Mietverträgen.

Hintergrund

Ärzte benötigen Bürgschaften in verschiedenen Situationen: bei der Anmietung von Praxisräumen (Mietbürgschaft statt Barkaution), bei Praxisfinanzierungen (Bankbürgschaft oder KfW-Bürgschaft) und bei Leasingverträgen für Medizintechnik. Die KfW bietet Bürgschaftsprogramme über die Bürgschaftsbanken der Länder, die bis zu 80 % des Kreditrisikos absichern. Für Ärzte in der Existenzgründungsphase können diese Bürgschaften den Zugang zu Finanzierungen erheblich erleichtern, da die Hausbank weniger Eigenkapital verlangt.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit ausreichend Eigenkapital oder liquiden Sicherheiten benötigen keine Bürgschaft. Auch bei Finanzierungen unter 50.000 € sind Bürgschaften oft nicht erforderlich.

Ärzteversichert berät Ärzte zu Bürgschaftsoptionen bei Praxisgründung und -übernahme und vermittelt passende Finanzierungslösungen.

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