Erfahrene Praxisgründer empfehlen, Mietkautionsbürgschaften statt Barkautionen zu nutzen, um die Liquidität für die Praxisgründung zu schonen. Bei Mietkautionen von 10.000–30.000 € für Praxisräume ist das gebundene Kapital erheblich, das besser in die Praxisausstattung investiert werden kann.

Hintergrund

Praxistipps zu Bürgschaften: Eine Mietkautionsbürgschaft kostet jährlich 3–5 % der Kautionssumme – bei 20.000 € Kaution also 600–1.000 € pro Jahr. Im Vergleich zur Barkaution, die auf einem Kautionskonto gebunden ist, bleibt das Kapital verfügbar. Bei Praxisfinanzierungen über 200.000 € empfehlen Ärzte, eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes zu prüfen – diese kann bis zu 80 % des Kreditrisikos absichern und die Kreditkonditionen verbessern. Wichtig: Persönliche Bürgschaften für Dritte (z. B. für Praxispartner) sollten nur mit klarer Haftungsbegrenzung eingegangen werden.

Wann gilt das nicht?

Bei kurzen Mietlaufzeiten oder niedrigen Kautionsbeträgen unter 5.000 € ist eine Barkaution oft günstiger als die jährliche Bürgschaftsgebühr.

Ärzteversichert vergleicht Bürgschaftsangebote für Ärzte und berät zu den wirtschaftlich sinnvollsten Sicherheitsmodellen.

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