Die Cannabis-Legalisierung bringt für Ärzte 2026 veränderte Verordnungs- und Dokumentationspflichten: Medizinalcannabis kann nun auf regulärem Kassenrezept verordnet werden, die bisherige Genehmigungspflicht durch Krankenkassen entfällt für bestimmte Indikationen, und neue Aufklärungspflichten gegenüber Patienten sind zu beachten.
Hintergrund
Seit der Teillegalisierung durch das Cannabisgesetz (CanG) von 2024 dürfen Erwachsene Cannabis besitzen und konsumieren. Für Ärzte entstehen neue Handlungsfelder: Die Verordnung von Medizinalcannabis wird vereinfacht, erfordert aber weiterhin eine sorgfältige Indikationsstellung und Dokumentation. Ärzte müssen Patienten über Wechselwirkungen, Fahrtüchtigkeit und Suchtrisiken aufklären. Die Haftpflichtversicherung sollte geprüft werden, da fehlerhafte Verordnungen oder unzureichende Aufklärung Haftungsrisiken bergen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die kein Medizinalcannabis verordnen und keine Suchtmedizin betreiben, sind von den Neuregelungen kaum betroffen. Die allgemeine Aufklärungspflicht besteht jedoch auch bei Patienten, die Cannabis privat konsumieren.
Ärzteversichert prüft für Ärzte, ob ihre Berufshaftpflicht die neuen Risiken im Zusammenhang mit Cannabis-Verordnungen abdeckt.
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