Ärzte, die Medizinalcannabis verordnen, empfehlen eine lückenlose Dokumentation der Aufklärung, der Indikationsstellung und des Behandlungsverlaufs – insbesondere Hinweise zur Fahrtüchtigkeit und Suchtgefahr sollten schriftlich festgehalten werden. Die Dokumentation schützt im Haftungsfall.

Hintergrund

Erfahrungswerte aus der Praxis: Die Nachfrage nach Cannabis-Verordnungen ist seit der Legalisierung gestiegen. Ärzte berichten von zunehmenden Anfragen auch ohne klare medizinische Indikation. Praxistipps: Klare Indikationskriterien definieren und diese konsistent anwenden. Einen standardisierten Aufklärungsbogen verwenden, der Risiken, Nebenwirkungen und Verhaltensregeln (insbesondere Fahrtüchtigkeit) umfasst. Die Verordnung in der Patientenakte mit Begründung der Indikation dokumentieren. Bei Suchtanzeichen die Verordnung überprüfen und gegebenenfalls an einen Suchtmediziner überweisen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die grundsätzlich kein Cannabis verordnen, benötigen keine spezielle Vorbereitung. Ein Verweis auf spezialisierte Kollegen ist bei Patientenanfragen jederzeit möglich und rechtlich unbedenklich.

Ärzteversichert informiert Ärzte über haftungsrechtliche Aspekte der Cannabis-Verordnung und prüft den Versicherungsschutz.

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