Die Cannabis-Legalisierung eröffnet Ärzten neue Therapieoptionen bei chronischen Schmerzen, Spastik und Übelkeit, bringt aber erhöhte Dokumentationspflichten, neue Haftungsrisiken und einen gestiegenen Beratungsbedarf mit sich. Für spezialisierte Praxen ergeben sich zusätzliche Einnahmequellen.

Hintergrund

Vorteile: Vereinfachte Verordnung ohne Genehmigungspflicht bei definierten Indikationen. Erweiterte Therapiemöglichkeiten für Schmerzpatienten. Potenzielle Patientengewinnung durch Cannabis-Sprechstunden. GKV-Erstattung bei medizinischer Indikation. Nachteile: Erhöhter Dokumentationsaufwand. Haftungsrisiko bei unzureichender Aufklärung (insbesondere Fahrtüchtigkeit). Zeitaufwändige Patientenberatung. Risiko von Missbrauch und Off-Label-Anfragen. Die Abgrenzung zwischen medizinischer Indikation und Freizeitkonsum erfordert klinische Erfahrung. Einige Ärztekammern sehen die niedrigschwellige Verordnung kritisch.

Wann gilt das nicht?

Kinderärzte und andere Fachrichtungen ohne typische Cannabis-Indikationen sind von den Neuregelungen kaum betroffen. Auch rein operativ tätige Ärzte haben selten Berührungspunkte mit Cannabis-Verordnungen.

Ärzteversichert prüft Berufshaftpflichtpolicen auf die Abdeckung neuer Haftungsrisiken durch Cannabis-Verordnungen und berät zur optimalen Absicherung.

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