Jede Arztpraxis mit Angestellten ist gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG durchzuführen, einen Betriebsarzt zu bestellen, regelmäßige Unterweisungen zu dokumentieren und Notfallpläne vorzuhalten. Verstöße können Bußgelder bis 25.000 € nach sich ziehen.
Hintergrund
Die wichtigsten Punkte der Arbeitsschutz-Checkliste: Gefährdungsbeurteilung (physische und psychische Belastungen) jährlich aktualisieren. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen (alternativ Unternehmermodell bei Praxen bis 10 Mitarbeitern). Mitarbeiter mindestens einmal jährlich zu Hygiene, Gefahrstoffen (Desinfektionsmittel, Zytostatika) und Nadelstichverletzungen unterweisen. Persönliche Schutzausrüstung bereitstellen. Brandschutz und Fluchtpläne aktuell halten. Mutterschutz-Regelungen für schwangere Mitarbeiterinnen umsetzen. Dokumentation aller Maßnahmen für Behördenprüfungen aufbewahren.
Wann gilt das nicht?
Ärzte ohne Angestellte (reine Solo-Praxis ohne MFA) unterliegen weniger strengen Arbeitsschutzpflichten. Grundlegende Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen gelten dennoch.
Ärzteversichert berät Praxisinhaber zum Zusammenspiel von Arbeitsschutz und Betriebshaftpflichtversicherung und prüft, ob der Versicherungsschutz Arbeitsschutz-Verstöße abdeckt.
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