Barrierefreiheit in der Arztpraxis umfasst stufenlosen Zugang, behindertengerechte WCs, taktile Orientierungshilfen und barrierefreie Kommunikation als Mindeststandards. Ab dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden diese Anforderungen schrittweise verschärft.

Hintergrund

Die Checkliste für barrierefreie Arztpraxen umfasst: Stufenloser Zugang (Rampe oder Aufzug, Türbreite mindestens 90 cm). Behindertengerechtes WC (Haltegriffe, unterfahrbares Waschbecken). Ausreichend breite Flure (mindestens 120 cm). Absenkbarer Behandlungsstuhl oder höhenverstellbare Liege. Kontrastreiche Beschilderung und taktile Leitsysteme für Sehbehinderte. Induktionsschleife oder Gebärdensprachdolmetscher für Hörgeschädigte. Barrierefreie Praxis-Website mit Screenreader-Kompatibilität. Für Neubauten und Umbauten gelten die Anforderungen der DIN 18040-1 als Orientierung.

Wann gilt das nicht?

Bestandspraxen in historischen Gebäuden ohne Aufzug können Befreiungen beantragen, wenn der Umbau unverhältnismäßig teuer wäre. Alternativ können kooperative Lösungen mit barrierefreien Nachbarpraxen vereinbart werden.

Ärzteversichert berät Praxisinhaber zu Versicherungsfragen bei barrierefreien Umbauten und prüft, ob Förderprogramme für barrierefreie Praxisgestaltung genutzt werden können.

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