Die Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) erfordert einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag, die Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung, eine gemeinsame Berufshaftpflichtversicherung und klare Regelungen zu Gewinnverteilung, Entscheidungsbefugnissen und Ausscheiden von Partnern.

Hintergrund

Wichtige Checklistenpunkte: Gesellschaftsform wählen (GbR, PartG oder PartGmbB). Gesellschaftsvertrag mit Regelungen zu Gewinnverteilung, Arbeitszeiten, Urlaubsregelung, Investitionsentscheidungen und Nachfolgeklausel. Genehmigung der BAG durch die KV beantragen. Gemeinsame Berufshaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme (mindestens 5 Mio. €). Praxisinventarversicherung anpassen. Überkreuz-Risikolebensversicherung zwischen den Partnern vereinbaren. Steuerliche Gestaltung (gemeinsame oder getrennte Gewinnermittlung) mit dem Steuerberater klären. Wettbewerbsverbot und Abfindungsregelungen vertraglich festlegen.

Wann gilt das nicht?

Bei einer Praxisgemeinschaft (gemeinsame Nutzung von Räumen, aber getrennte Abrechnung) gelten einfachere Anforderungen. Auch eine Jobsharing-Kooperation hat andere vertragliche Grundlagen als eine BAG.

Ärzteversichert berät BAG-Gründer zu Versicherungslösungen und prüft, ob alle Partner optimal abgesichert sind.

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