Ärzte können ihr Elterngeld durch rechtzeitige Steuerklassenwahl (mindestens 7 Monate vor der Geburt), Einkommensoptimierung im Bemessungszeitraum und Nutzung des Partnerschaftsbonus um mehrere Hundert Euro monatlich erhöhen. Die maximale Höhe beträgt 1.800 € monatlich (Basiselterngeld).

Hintergrund

Checkliste zur Elterngeld-Optimierung: Steuerklassenwechsel des höherverdienenden Partners in Steuerklasse III mindestens sieben Monate vor der Geburt. Bei Selbstständigen: Gewinnermittlung im Bemessungszeitraum (12 Monate vor Mutterschutz) optimieren – Betriebsausgaben vorziehen, Einnahmen ggf. verschieben. Elterngeld Plus für Ärzte in Teilzeit nutzen (bis zu 28 Monate statt 14 Monate). Partnerschaftsbonus bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit beider Partner beantragen. Krankentagegeld und BU-Beiträge während der Elternzeit klären – Beitragsbefreiung oder -ermäßigung beantragen.

Wann gilt das nicht?

Ab einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 200.000 € (seit 2025) besteht kein Anspruch auf Elterngeld. Für Gutverdiener-Ärzte entfällt die Optimierung damit vollständig.

Ärzteversichert berät Ärzte zur Versicherungsgestaltung während der Elternzeit und stellt sicher, dass BU- und PKV-Schutz lückenlos bestehen bleiben.

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