Ärzte können ihr Elterngeld durch rechtzeitige Steuerklassenwahl (mindestens 7 Monate vor der Geburt), Einkommensoptimierung im Bemessungszeitraum und Nutzung des Partnerschaftsbonus um mehrere Hundert Euro monatlich erhöhen. Die maximale Höhe beträgt 1.800 € monatlich (Basiselterngeld).

Hintergrund

Checkliste zur Elterngeld-Optimierung: Steuerklassenwechsel des höherverdienenden Partners in Steuerklasse III mindestens sieben Monate vor der Geburt. Bei Selbstständigen: Gewinnermittlung im Bemessungszeitraum (12 Monate vor Mutterschutz) optimieren, Betriebsausgaben vorziehen, Einnahmen ggf. verschieben. Elterngeld Plus für Ärzte in Teilzeit nutzen (bis zu 28 Monate statt 14 Monate). Partnerschaftsbonus bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit beider Partner beantragen. Krankentagegeld und BU-Beiträge während der Elternzeit klären, Beitragsbefreiung oder -ermäßigung beantragen.

Wann gilt das nicht?

Ab einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 200.000 € (seit 2025) besteht kein Anspruch auf Elterngeld. Für Gutverdiener-Ärzte entfällt die Optimierung damit vollständig.

Ärzteversichert berät Ärzte zur Versicherungsgestaltung während der Elternzeit und stellt sicher, dass BU- und PKV-Schutz lückenlos bestehen bleiben.

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