Ärzte sollten bei der Nachlassplanung das Praxisvermögen, Versorgungswerksansprüche und Lebensversicherungen gesondert berücksichtigen, da für diese Vermögenswerte besondere erbrechtliche und steuerliche Regelungen gelten. Eine frühzeitige Planung kann die Erbschaftsteuerbelastung erheblich reduzieren.
Hintergrund
Erbschafts-Checkliste für Ärzte: Testament errichten (notariell oder handschriftlich). Praxisnachfolge regeln – soll die Praxis verkauft, von einem Partner übernommen oder abgewickelt werden? Versorgungswerksansprüche prüfen: Diese sind nicht frei vererbbar, es bestehen nur Hinterbliebenenansprüche (Witwen-/Waisenrente). Lebensversicherungen mit Bezugsrecht versehen – diese fallen nicht in den Nachlass und sind bis zu bestimmten Grenzen erbschaftsteuerfrei. Freibeträge optimal nutzen (Ehepartner: 500.000 €, Kinder: 400.000 €). Bei Praxisvermögen: Betriebsvermögensvergünstigungen nach §13a ErbStG prüfen. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ergänzen.
Wann gilt das nicht?
Alleinstehende Ärzte ohne Erben können über ein Vermächtnis oder eine gemeinnützige Stiftung verfügen. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge.
Ärzteversichert berät Ärzte zur Abstimmung von Versicherungen und Nachlassplanung und empfiehlt spezialisierte Fachanwälte für Erbrecht.
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