Arztpraxen benötigen einen Hygieneplan nach §36 IfSG, regelmäßige Hygieneschulungen für alle Mitarbeiter, dokumentierte Reinigungs- und Desinfektionspläne sowie ein Abfallentsorgungskonzept. Verstöße gegen Hygienevorschriften können Bußgelder und Haftungsrisiken nach sich ziehen.

Hintergrund

Hygiene-Checkliste: Hygieneplan erstellen und jährlich aktualisieren (Händehygiene, Flächendesinfektion, Instrumentenaufbereitung). Reinigungs- und Desinfektionspläne für alle Räume aushängen. Mitarbeiter halbjährlich zu Hygienethemen schulen und Schulungen dokumentieren. Medizinprodukte-Aufbereitung nach RKI-Empfehlungen und Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) durchführen. Abfallentsorgung nach LAGA-Richtlinie organisieren (Trennung von infektiösem und nicht-infektiösem Abfall). Wasserqualität regelmäßig prüfen (Legionellentest bei wasserführenden Systemen). Nadelstichverletzungs-Prävention (sichere Instrumente, Abwurfbehälter).

Wann gilt das nicht?

Rein telemedizinische Praxen ohne physischen Patientenkontakt haben reduzierte Hygieneanforderungen. Die Basishygiene für Praxisräume gilt dennoch.

Ärzteversichert prüft, ob die Berufshaftpflicht Hygieneverstöße abdeckt, und berät Praxisinhaber zur risikominimierten Praxisführung.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →