IT-Sicherheit in der Arztpraxis erfordert nach der IT-Sicherheitsrichtlinie gemäß §75b SGB V eine professionelle Firewall, verschlüsselte Datensicherung, strenge Passwortrichtlinien und einen dokumentierten IT-Notfallplan. Cyberangriffe auf Arztpraxen nehmen deutlich zu.
Hintergrund
IT-Sicherheits-Checkliste: Aktuelle Firewall und Virenschutz auf allen Systemen. Tägliche verschlüsselte Datensicherung (Backup) an externem Standort. Starke Passwörter (mindestens 12 Zeichen) mit Zwei-Faktor-Authentifizierung. Regelmäßige Software-Updates für Praxisverwaltungssystem und Betriebssysteme. Verschlüsselte E-Mail-Kommunikation für Patientendaten (KIM – Kommunikation im Medizinwesen). Netzwerktrennung zwischen Praxis-IT und Gäste-WLAN. Mitarbeiter-Schulungen zu Phishing und Social Engineering. IT-Notfallplan mit Kontaktdaten des IT-Dienstleisters. Mobile Geräte (Tablets, Smartphones) mit Geräteverschlüsselung und Remote-Wipe-Funktion.
Wann gilt das nicht?
Praxen ohne elektronische Patientendokumentation haben geringere IT-Anforderungen – seit der Einführung der Telematikinfrastruktur ist jedoch praktisch jede Praxis auf IT angewiesen.
Ärzteversichert empfiehlt Cyberversicherungen für Arztpraxen und prüft, ob der bestehende Versicherungsschutz Cyberschäden und Datenverluste abdeckt.
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