Der Mietvertrag für Praxisräume unterliegt dem gewerblichen Mietrecht und muss Zweckbindung als Arztpraxis, Mindestlaufzeit, Umbaugenehmigungen, Konkurrenzschutzklausel und Nachfolgeregelungen verbindlich regeln. Eine anwaltliche Prüfung vor Unterschrift ist dringend empfehlenswert.
Hintergrund
Mietvertrags-Checkliste: Zweckbestimmung als Arztpraxis eindeutig festlegen. Mindestlaufzeit von 10–15 Jahren vereinbaren (Amortisation der Umbaukosten). Verlängerungsoptionen sichern. Konkurrenzschutzklausel (keine weitere Arztpraxis gleicher Fachrichtung im Gebäude). Umbau- und Einbaugenehmigungen schriftlich vereinbaren. Rückbauverpflichtung bei Mietende klären. Untervermietungsrecht für Praxisgemeinschaft oder Nachfolger. Mietanpassungsklausel (Staffel- oder Indexmiete). Nebenkostenregelung transparent gestalten. Sonderkündigungsrecht bei Berufsunfähigkeit oder Tod des Mieters.
Wann gilt das nicht?
Bei MVZ-Einmietung in bestehende Räume oder bei kurzfristiger Anmietung für eine Filialpraxis können vereinfachte Mietverträge ausreichen.
Ärzteversichert vermittelt Ärzte an spezialisierte Fachanwälte für Gewerbemietrecht und prüft, ob die Praxisversicherung Mietrisiken abdeckt.
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