Angestellte Ärztinnen haben Anspruch auf Mutterschutz mit Beschäftigungsverboten, Mutterschaftsgeld und Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Selbstständige Praxisinhaberinnen müssen ihre Absicherung dagegen eigenständig über Krankentagegeld und Praxisausfallversicherung organisieren.

Hintergrund

Mutterschutz-Checkliste: Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilen (für Beschäftigungsverbot). Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz (Röntgen, Narkosegase, Infektionsrisiko – oft sofortiges Beschäftigungsverbot in der Klinik). Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen (6 Wochen vor bis 8 Wochen nach Geburt). Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld prüfen. Elterngeld rechtzeitig beantragen. Für Praxisinhaberinnen: Krankentagegeld für die Mutterschutzzeit prüfen (PKV zahlt kein Mutterschaftsgeld). Praxisvertretung organisieren. Praxisausfallversicherung auf Mutterschutz-Erstattung prüfen.

Wann gilt das nicht?

Selbstständige Ärztinnen ohne Angestelltenverhältnis fallen nicht unter das Mutterschutzgesetz. Sie müssen sich vollständig privat absichern.

Ärzteversichert berät Ärztinnen zur lückenlosen Absicherung in Schwangerschaft und Mutterschutz und prüft alle Versicherungsansprüche.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →