Ärzte sollten ihre Patientenverfügung besonders präzise und medizinisch fundiert formulieren, da allgemeine Vordrucke die Komplexität medizinischer Entscheidungssituationen häufig nicht abdecken. Als Mediziner können sie die Verfügung mit konkreten klinischen Szenarien und Behandlungsgrenzen versehen.

Hintergrund

Checkliste für die ärztliche Patientenverfügung: Konkrete klinische Szenarien beschreiben (Koma, schwere Demenz, terminale Erkrankung). Zu jeder Situation festlegen: Reanimation ja/nein, Beatmung, künstliche Ernährung, Dialyse, Organspende. Einen medizinisch versierten Bevollmächtigten benennen. Verfügung mit dem Hausarzt besprechen und in der Patientenakte hinterlegen. Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren. Regelmäßig (alle 2–3 Jahre) aktualisieren und erneut unterschreiben. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ergänzend erstellen.

Wann gilt das nicht?

Junge, gesunde Ärzte empfinden eine Patientenverfügung oft als nicht dringend. Da jedoch Unfälle oder plötzliche Erkrankungen jeden treffen können, ist eine frühzeitige Erstellung empfehlenswert.

Ärzteversichert berät Ärzte zur Abstimmung von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Versicherungsschutz für den Ernstfall.

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