Praxisinhaber benötigen für rechtssicheres Personalmanagement schriftliche Arbeitsverträge nach dem Nachweisgesetz, dokumentierte Unterweisungen, ordnungsgemäße Gehaltsabrechnungen und ein strukturiertes Onboarding für MFA und weiteres Praxispersonal. Fehler im Arbeitsrecht können kostspielige Konsequenzen haben.
Hintergrund
Personal-Checkliste: Arbeitsverträge schriftlich abschließen mit klaren Regelungen zu Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsfristen (Nachweisgesetz seit 2022 verschärft). Gehälter nach MFA-Tarifvertrag oder darüber orientieren. Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge korrekt abführen. Mitarbeiter zu Hygiene, Datenschutz, Arbeitsschutz und Brandschutz jährlich unterweisen. Urlaubsplanung und Überstundenregelungen dokumentieren. Fortbildungen ermöglichen und dokumentieren. Betriebliche Altersvorsorge anbieten (Rechtsanspruch nach §1a BetrAVG). Mitarbeitergespräche regelmäßig führen. Bei Kündigung: Kündigungsfristen einhalten, Anhörungspflichten beachten.
Wann gilt das nicht?
Solo-Praxen ohne Angestellte benötigen keine Personalmanagement-Prozesse. Bei Einsatz von Honorarkräften gelten andere arbeitsrechtliche Regelungen.
Ärzteversichert berät Praxisinhaber zur Rechtsschutzversicherung für arbeitsrechtliche Streitigkeiten und zur betrieblichen Altersvorsorge.
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