Ärzte, die Angehörige pflegen, sollten Pflegezeit und Familienpflegezeit beantragen, Versicherungen anpassen, professionelle Pflegedienste einbinden und eine Entlastungsstrategie entwickeln, um die eigene Berufsfähigkeit nicht zu gefährden. Das Pflegezeitgesetz gewährt bis zu sechs Monate Freistellung.
Hintergrund
Pflege-Checkliste: Pflegegrad beim MDK beantragen. Pflegezeit (bis 6 Monate teilweise oder vollständige Freistellung) oder Familienpflegezeit (bis 24 Monate bei reduzierter Arbeitszeit) beantragen. Pflegegeld und Pflegesachleistungen optimal kombinieren. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege als Entlastungsangebote nutzen. Eigene Krankentagegeldversicherung und BU prüfen – pflegebedingte Überlastung kann zur Berufsunfähigkeit führen. Pflegezeit als Rentenversicherungszeit anrechnen lassen. Steuerliche Entlastung: Pflegepauschbetrag (1.800 € bei Pflegegrad 4/5) und außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Wann gilt das nicht?
Selbstständige Praxisinhaber haben keinen Anspruch auf Pflegezeit nach dem PflegeZG. Sie müssen die Praxisorganisation eigenständig anpassen – Praxisausfallversicherung und Vertretungsregelungen gewinnen hier an Bedeutung.
Ärzteversichert berät Ärzte zur Versicherungsoptimierung bei Pflegeverantwortung und unterstützt bei der Pflegezusatzversicherung für die eigene Absicherung.
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