Die Praxis-Inventarversicherung schützt medizinische Geräte, Mobiliar, EDV und Verbrauchsmaterialien vor Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschäden und Vandalismus. Die Versicherungssumme muss den aktuellen Wiederbeschaffungswert aller Praxisgegenstände abbilden.

Hintergrund

Inventarversicherungs-Checkliste: Vollständiges Inventarverzeichnis mit Anschaffungswerten erstellen. Versicherungssumme am Neuwert (Wiederbeschaffungspreis) ausrichten, nicht am Zeitwert. Gedeckte Gefahren prüfen: Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Überspannung. Erweiterte Deckung für Glasbruch, Elementarschäden und Vandalismus prüfen. Elektronikversicherung für hochwertige Medizintechnik (MRT, Ultraschall, CEREC) separat einschließen. Inventarliste jährlich aktualisieren (Neuanschaffungen, Abgänge). Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Praxisaußenschilder und Werbeanlagen mitversichern.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in reiner Anstellung ohne eigenes Praxisinventar benötigen keine Inventarversicherung. In Gemeinschaftspraxen muss geklärt werden, wessen Inventar versichert ist.

Ärzteversichert erstellt individuelle Inventarversicherungskonzepte für Arztpraxen und prüft jährlich die Aktualität der Versicherungssumme.

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