Praxis-Kooperationen – ob Praxisgemeinschaft, BAG, Jobsharing oder MVZ-Beteiligung – erfordern einen schriftlichen Kooperationsvertrag, klare Haftungsregelungen, eine KV-Genehmigung und abgestimmte Versicherungskonzepte. Ohne vertragliche Grundlage drohen Haftungsrisiken und Abrechnungsprobleme.
Hintergrund
Kooperations-Checkliste: Kooperationsform wählen (Praxisgemeinschaft, BAG, Jobsharing, MVZ). Schriftlichen Vertrag aufsetzen mit Regelungen zu Kosten, Haftung, Kündigungsfristen und Wettbewerbsverbot. KV-Genehmigung einholen (bei BAG und Jobsharing erforderlich). Versicherungsschutz abstimmen: Wer haftet für welche Behandlungen? Getrennte oder gemeinsame Berufshaftpflicht? Mietvertrag auf Kooperationsform anpassen (Untervermietungsrecht, Nutzungsregelungen). Abrechnungsmodalitäten klären (gemeinsame oder getrennte BSNR). Notfallregelungen bei Ausfall eines Partners festlegen.
Wann gilt das nicht?
Informelle Kooperationen ohne gemeinsame Patientenbehandlung (z. B. reine Überweisungsabsprachen) benötigen keinen formalen Kooperationsvertrag.
Ärzteversichert prüft bei Praxis-Kooperationen den Versicherungsbedarf aller beteiligten Partner und stellt lückenlose Absicherung sicher.
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