Die Praxisabgabe erfordert eine professionelle Praxisbewertung, eine frühzeitige Nachfolgersuche (idealerweise 2–3 Jahre vor dem Wunschtermin), die Abstimmung mit der KV zum Vertragsarztsitz und die Anpassung aller Versicherungen. Eine sorgfältige Vorbereitung maximiert den Verkaufspreis.

Hintergrund

Praxisabgabe-Checkliste: Praxiswert professionell ermitteln lassen (Ertragswert- oder modifiziertes Ertragswertverfahren). Nachfolger suchen – über KV-Niederlassungsberatung, Börsen oder persönliche Kontakte. Kaufvertrag mit Regelungen zu Goodwill, Inventar, Patientenstamm und Mietübernahme. KV-Nachbesetzungsverfahren beachten (in nicht-gesperrten Planungsbereichen). Mietvertrag: Nachmieterklausel oder Untervermietungsrecht nutzen. Mitarbeiter informieren (Betriebsübergang nach §613a BGB). Versicherungen: Berufshaftpflicht-Nachhaftung sichern, Praxisinventarversicherung auf Nachfolger übertragen. Steuerliche Gestaltung: Freibetrag nach §16 Abs. 4 EStG (45.000 €) und §34 EStG (Fünftelregelung) nutzen.

Wann gilt das nicht?

Bei Praxisschließung ohne Nachfolger entfällt der Verkaufsprozess. Hier sind Kündigungsfristen für Mietverträge, Leasingverträge und Arbeitsverträge zu beachten.

Ärzteversichert begleitet Praxisabgaben und stellt sicher, dass der Versicherungsschutz lückenlos auf den Nachfolger übergeht.

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