Eine Praxisbewertung umfasst den Substanzwert (Inventar und Ausstattung), den ideellen Wert (Goodwill/Patientenstamm) und die Ertragswertberechnung auf Basis der letzten drei bis fünf Geschäftsjahre. Die gewählte Bewertungsmethode beeinflusst den Kaufpreis erheblich.

Hintergrund

Praxisbewertungs-Checkliste: BWA und Steuerbescheide der letzten 3–5 Jahre zusammenstellen. Inventarliste mit aktuellen Zeitwerten erstellen. Umsatzentwicklung und Fallzahlentwicklung dokumentieren. Standortanalyse (Einzugsgebiet, Wettbewerbssituation, demografische Entwicklung). Personalstruktur und Qualifikation der MFA. Mietvertragslaufzeit und -konditionen. Bewertungsmethode wählen: modifiziertes Ertragswertverfahren (BÄK-Methode) oder Multiplikatormethode. Gutachter beauftragen (Steuerberater, KV-Berater oder spezialisierte Unternehmensberater). Vergleichswerte ähnlicher Praxen in der Region einholen.

Wann gilt das nicht?

Bei Praxisschließung ohne Verkauf ist keine Praxisbewertung nötig. Bei intrafamiliärer Übergabe kann eine vereinfachte Bewertung ausreichen, die allerdings auch steuerlich Bestand haben muss.

Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der Praxisbewertung und vermittelt spezialisierte Gutachter für eine marktgerechte Wertermittlung.

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