Jede Arztpraxis ist nach §135a SGB V verpflichtet, ein internes Qualitätsmanagement-System einzuführen und weiterzuentwickeln. Die gängigsten Systeme sind QEP (Qualität und Entwicklung in Praxen), KTQ und ISO 9001, wobei QEP speziell für Arztpraxen entwickelt wurde.
Hintergrund
QM-Checkliste: QM-System wählen (QEP wird von der KBV empfohlen und ist kostengünstig). QM-Beauftragten in der Praxis benennen. Qualitätsziele definieren. Prozessbeschreibungen erstellen (Patientenaufnahme, Behandlungsabläufe, Notfallmanagement). Fehlermanagement einführen (CIRS – Critical Incident Reporting System). Patientenbefragungen regelmäßig durchführen. Mitarbeiterschulungen dokumentieren. Hygieneplan integrieren. Datenschutzkonzept einbinden. QM-Handbuch erstellen und jährlich aktualisieren. Interne Audits durchführen. Bei KV-Begehung: QM-Dokumentation vorhalten.
Wann gilt das nicht?
Die QM-Pflicht gilt für alle vertragsärztlichen Praxen. Rein privatärztlich tätige Ärzte sind nicht verpflichtet, ein formales QM-System zu führen – es ist aber empfehlenswert.
Ärzteversichert berät zur Verbindung von Qualitätsmanagement und Risikomanagement und empfiehlt passende Berufshaftpflichtversicherungen, die QM-Engagement honorieren.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →