Ärzte sollten im Testament die Praxisnachfolge, Versorgungswerksansprüche (nicht frei vererbbar), Lebensversicherungen mit Bezugsrecht und Beteiligungen an BAG oder MVZ gesondert regeln. Ohne testamentarische Verfügung kann die Praxis nicht geordnet übergeben werden.

Hintergrund

Testaments-Checkliste: Form wählen (handschriftlich oder notariell). Erben benennen und Erbquoten festlegen. Praxisnachfolge regeln: Soll die Praxis verkauft, von einem Partner übernommen oder geschlossen werden? BAG-/MVZ-Gesellschaftsanteile: Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag prüfen. Vermächtnisse für einzelne Vermögensgegenstände festlegen. Testamentsvollstrecker benennen (idealerweise jemand mit kaufmännischem oder juristischem Hintergrund). Lebensversicherungen: Bezugsrechte prüfen – diese fallen nicht in den Nachlass. Freibeträge optimal nutzen. Pflichtteilsansprüche berücksichtigen. Testament im Zentralen Testamentsregister hinterlegen.

Wann gilt das nicht?

Alleinstehende Ärzte ohne Vermögen und ohne Praxis können auf ein Testament verzichten – die gesetzliche Erbfolge greift. Bei Vermögen oder Praxis ist ein Testament stets empfehlenswert.

Ärzteversichert berät Ärzte zur Abstimmung von Testament, Versicherungen und Praxisnachfolge und empfiehlt spezialisierte Fachanwälte für Erbrecht.

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