Beim Tod eines Praxisinhabers müssen Hinterbliebene die Praxis umgehend sichern, die Kassenärztliche Vereinigung informieren, einen ärztlichen Vertreter für die Fortführung organisieren und alle Verträge (Miete, Leasing, Personal) prüfen. Die KV-Zulassung erlischt mit dem Tod.
Hintergrund
Todesfall-Checkliste: KV sofort informieren – die Zulassung erlischt, die Praxis darf aber bis zu sechs Monate durch einen Vertreter fortgeführt werden. Praxisschlüssel und Patientenakten sichern. Ärztlichen Vertreter für die Übergangszeit organisieren. Praxispersonal informieren (Arbeitsverträge bestehen fort). Risikolebensversicherung beim Versicherer melden. Versorgungswerk über den Todesfall informieren (Hinterbliebenenrente beantragen). Praxisverkauf oder -schließung einleiten. Steuerberater für die letzte Steuererklärung einschalten. Bestehende Versicherungen kündigen oder auf den Nachfolger übertragen.
Wann gilt das nicht?
In einer BAG oder einem MVZ wird die Praxis von den verbleibenden Partnern fortgeführt. Die Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag regelt die Abfindung der Erben.
Ärzteversichert unterstützt Hinterbliebene bei der Abwicklung von Versicherungsansprüchen und berät zur finanziellen Absicherung im Todesfall.
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