Ärzte benötigen eine Vorsorgevollmacht, die neben persönlichen und gesundheitlichen Belangen auch die Praxisfortführung, Bankgeschäfte, Versicherungsangelegenheiten und die Vertretung gegenüber KV und Versorgungswerk regelt. Ohne Vollmacht wird ein gerichtlicher Betreuer bestellt.
Hintergrund
Vorsorgevollmacht-Checkliste: Vertrauensperson als Bevollmächtigten benennen (idealerweise nicht den Ehepartner allein, sondern zusätzlich einen Ersatzbevollmächtigten). Bereiche der Vollmacht festlegen: Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Behördenvertretung. Für Praxisinhaber zusätzlich: Praxisvertretung regeln (wer darf einen Vertreter bestellen?), Bankkonten-Zugriff für Praxiskonto, Befugnis zur Kündigung/Fortführung von Praxisverträgen. Vollmacht notariell beglaubigen (für Immobilien- und Bankgeschäfte erforderlich). Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren. Patientenverfügung und Betreuungsverfügung ergänzend erstellen.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Ärzte ohne eigene Praxis benötigen keine praxisspezifischen Regelungen, sollten aber dennoch eine Vorsorgevollmacht für persönliche und finanzielle Angelegenheiten haben.
Ärzteversichert berät Ärzte zur Abstimmung von Vorsorgevollmacht und Versicherungsschutz und stellt sicher, dass der Bevollmächtigte auf alle Policen zugreifen kann.
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