Ab 2026 gestalten Kliniken Chefarztverträge zunehmend mit variablen Vergütungsmodellen, eingeschränktem oder abgelöstem Liquidationsrecht und strengeren Regelungen zu Nebentätigkeiten und Wettbewerbsverboten. Das klassische Chefarztmodell mit freier Liquidation wird seltener.
Hintergrund
Trends bei Chefarztverträgen 2026: Das Liquidationsrecht für Privatpatienten wird häufiger durch eine Beteiligungsvergütung oder pauschale Zulagen ersetzt. Variable Gehaltsanteile, gekoppelt an Fallzahlen, DRG-Erlöse oder Qualitätsindikatoren, gewinnen an Bedeutung. Nebentätigkeitsregelungen werden restriktiver – Gutachtertätigkeiten und externe Operationen müssen genehmigt werden. Abfindungsregelungen und Kündigungsschutz werden individuell verhandelt. Für Chefärzte steigt die Bedeutung einer eigenen Berufshaftpflicht, da Kliniken die Haftungskosten zunehmend auf den Chefarzt verlagern.
Wann gilt das nicht?
Bestandsverträge behalten ihre bestehenden Regelungen. Chefärzte in kommunalen Häusern unterliegen teilweise Tarifverträgen, die individuelle Vertragsgestaltungen einschränken.
Ärzteversichert berät Chefärzte zu Versicherungsanpassungen bei Vertragsänderungen und prüft, ob die Berufshaftpflicht das individuelle Haftungsrisiko abdeckt.
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