Erfahrene Chefärzte empfehlen dringend, den Dienstvertrag vor Unterschrift von einem auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen und auf Liquidationsrecht, Abfindungsregelungen, Kündigungsschutz und Haftungsverteilung besonders zu achten. Nachverhandlungen nach Vertragsschluss sind kaum möglich.

Hintergrund

Praxistipps zur Vertragsverhandlung: Liquidationsrecht klar definieren – welche Patienten darf der Chefarzt privat liquidieren, und wie wird bei Ablösung kompensiert? Abfindungsregelung für den Fall einer vorzeitigen Vertragsauflösung vereinbaren (typisch: 6–18 Monatsgehälter). Nachvertragliches Wettbewerbsverbot zeitlich und räumlich begrenzen und Karenzentschädigung fordern. Haftpflichtversicherung: Prüfen, ob die Klinikversicherung den Chefarzt ausreichend abdeckt oder eine eigene Police nötig ist. Dienstwagen, Fortbildungsbudget und Sabbatical-Option sind verhandelbare Nebenleistungen. BU-Versicherung an das erhöhte Chefarztgehalt anpassen.

Wann gilt das nicht?

Chefärzte an Universitätskliniken unterliegen dem Beamtenrecht und haben eingeschränkte Verhandlungsspielräume. Die Versicherungsfragen bleiben aber relevant.

Ärzteversichert berät Chefärzte zur optimalen Versicherungsgestaltung bei Vertragsabschluss und begleitet die Anpassung bestehender Policen.

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