Der Chefarztvertrag bietet ein überdurchschnittliches Gehalt (150.000–400.000 € brutto), Liquidationsrecht für Privatpatienten und medizinische Gestaltungsfreiheit, bringt aber hohe persönliche Haftungsrisiken, eingeschränkten Kündigungsschutz und zunehmenden wirtschaftlichen Druck.

Hintergrund

Vorteile: Spitzengehalt mit Liquidationsrecht und variablen Boni. Medizinische Leitungsfunktion mit Einfluss auf Behandlungsstandards. Budget- und Personalverantwortung. Repräsentation der Abteilung nach außen. Forschung und Lehre möglich. Nachteile: Kein Kündigungsschutz nach KSchG bei leitenden Angestellten – Abfindung muss vertraglich vereinbart werden. Persönliche Haftung bei Behandlungsfehlern in der Abteilung (Organisationshaftung). Wirtschaftlicher Druck durch DRG-Erlösziele. Hohe Arbeitsbelastung (60–70 Stunden/Woche keine Seltenheit). Eingeschränkte Freizeit durch Rufbereitschaft. Das Liquidationsrecht wird zunehmend durch pauschale Vergütungen ersetzt.

Wann gilt das nicht?

In kleineren Häusern oder Rehabilitationskliniken sind Chefarztverträge oft einfacher strukturiert mit geringerem Gehalt, aber auch geringerem Druck.

Ärzteversichert berät Chefärzte zur umfassenden Absicherung – von der Berufshaftpflicht über die BU bis zur D&O-Versicherung.

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