Ab 2026 verschärft sich die Beweislastverteilung bei chirurgischen Operationsfehlern weiter: Gerichte und Gutachterkommissionen fordern zunehmend lückenlose OP-Dokumentation, standardisierte Aufklärungsprotokolle und nachweisbare Qualifikationsnachweise des gesamten OP-Teams.

Hintergrund

Die Haftung bei Operationsfehlern basiert auf dem Behandlungsvertrag nach §630a BGB. Bei grober Fahrlässigkeit oder Dokumentationsmängeln kehrt sich die Beweislast um – der Chirurg muss beweisen, dass kein Fehler vorlag. Trends 2026: Zunehmende Spezialisierung der Gutachterkommissionen auf chirurgische Fälle. Höhere Anforderungen an die Patientenaufklärung, insbesondere bei innovativen OP-Verfahren. Digitale OP-Dokumentation (Video, standardisierte Checklisten) wird zum Standard. Berufshaftpflichtversicherer erhöhen die Prämien für chirurgische Fachrichtungen um 5–15 %.

Wann gilt das nicht?

Konservativ tätige Ärzte ohne operative Eingriffe sind von den Verschärfungen nicht betroffen. Auch Chirurgen mit lückenloser Dokumentation und standardisierten Aufklärungsprozessen haben ein deutlich geringeres Haftungsrisiko.

Ärzteversichert prüft die Berufshaftpflicht von Chirurgen auf ausreichende Deckungssummen und aktuelle Haftungsrisiken.

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